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Informationen zum Ausbildungsbonus
(PDF, 25 KB) (Dokument-Nr.: 13904)
Externe Links
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https://www.sab.sachsen.de (Link: https://www.sab.sachsen.de)
Förderung der beruflichen Bildung / Antragstellung über die Sächsische Aufbaubank (SAB)
Am 27. Mai 2010 trat die neue ESF-Richtlinie Berufliche Bildung / 2010 in Kraft (Sächsisches Amtsblatt Nr. 21 vom 27. Mai 2010).
Achtung: Verwenden Sie bitte immer die aktuellen
Vordrucke der SAB!
(Quelle: www.sab.sachsen.de)
1. Berufsausbildungsplatzförderung für besondere Zielgruppen
Bitte reichen Sie diesen Antrag unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ein!
2. Förderung der Verbundausbildung
Bitte halten Sie die generelle Einreichungsfrist der Anträge von 8 Wochen vor Beginn des Lehrgangs ein!
3. Förderung von Internationalen
Kompetenzen (Auslandsaufenthalte, Sprachkenntnisse)
Achtung:
Im Programm „Ausland” muss
zwingend der Bescheid bzw. die Genehmigung zum vorzeitigen
Maßnahmebeginn abgewartet werden, bevor mit der Maßnahme begonnen
werden darf.
4.
Zusatzqualifikationen
Verbundausbildung und Kurzarbeit
Am 27. Mai 2010 trat die neue ESF-Richtlinie Berufliche
Bildung / 2010 in Kraft (Sächsisches Amtsblatt Nr. 21
vom 27. Mai 2010).
Unternehmen, die gemäß §§ 169 ff. SGB III Kurzarbeit angezeigt haben und die nachweisen, dass aufgrund des Arbeitsausfalls die Vermittlung der Ausbildungsinhalte im Unternehmen nicht mehr gewährleistet ist, können von der bisherigen Splittung auf die Ausbildungsjahre und den bisherigen Obergrenzen zur Verweildauer von 47 Wochen (gewerblich-technische Berufe) bzw. 20 Wochen (übrige Berufe) abweichen.
Anträge sind vom Antragsteller extra "wegen Kurzarbeit" zu kennzeichnen, um sie gesondert bearbeiten zu können. Dem Antrag ist der Bescheid der zuständigen Agentur für Arbeit (gemäß § 173 Abs. 3 SGB III) beizufügen.
Ausbildungsbonus
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist der Ausbildungsbonus
für sogenannte „Altbewerber” am 30.08.2008 in Kraft getreten.
Förderfähig sind Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 01. Juli
2008 und dem 31. Dezember 2010 begonnen werden und
förderungsbedürftige Jugendliche betreffen, die seit längerem
arbeitslos sind.
Um den Bonus zu erhalten muss vor Beginn der Ausbildung der
Antrag gestellt werden.
Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen berät bei der Antragstellung. Hierzu wurde die bundesweit einheitliche Telefonnummer: 01801 664466 (Festnetzpreis 3,9 Cent/Minute; Mobilfunktarife können abweichen) geschaltet.
Änderung beim Ausbildungsbonus:
Anwendung des Ausbildungsbonus bei der Vermittlung von
Auszubildenden aus insolventen Betrieben, BGBl. Teil I, Nr. 42,
Artikel 2 Nr. 7 vom 21. Juli 2009.