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http://www.sab.sachsen.de (Link: http://www.sab.sachsen.de)
Förderung der beruflichen Bildung / Antragstellung über die Sächsische Aufbaubank (SAB)
Am 27. Mai 2010 trat die ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 4. Mai 2010 in Kraft (Sächsisches Amtsblatt Nr. 21 vom 27. Mai 2010).
Verwenden Sie bitte immer die aktuellen Vordrucke der SAB! (Quelle: www.sab.sachsen.de)
1. Förderbedingungen in der Verbundausbildung
Achtung: Überarbeiteter Antrag für das Förderprogramm Verbundausbildung 2012
Die Formulare wurden kundenfreundlicher gestaltet und um eine Anlage reduziert. Der Prüfbogen der zuständigen Stelle verbirgt sich nun unter Anlage 2.
Hinweis: Die Unternehmen müssen dem Antrag nebst Anlagen den Vordruck „Kein Unternehmen in Schwierigkeiten“ beifügen. Bitte ab sofort nur noch diese neuen Formulare nutzen! Den Antrag mit den dazugehörigen Anlagen finden Sie an gewohnter Stelle auf der SAB-Homepage www.sab.sachsen.de unter Arbeit und Bildung - Programme nach Vorhaben - Berufliche Erstausbildung - Verbundausbildung - Alle Unterlagen herunterladen.
Die Förderbedingungen in der Verbundausbildung (Richtlinie Berufliche Bildung, vom 4. Mai 2010, Teil 2, Projektbereich D2) wurden angepasst und gemäß den folgenden Modifikationen fortgeführt:
1) Höchstförderdauer
2) Aufstockungsmöglichkeit
Eine Aufstockungsmöglichkeit um das Doppelte der genannten Zeiten ist für den Fall möglich, dass die Ausbildung durch Arbeit im Wertschöpfungsprozess anderer Unternehmen, nicht aber in Form gewerblich angebotener Bildungslehrgänge stattfindet.
Damit kann ab Ausbildungsjahr 2012/2013 eine Förderung der Verbundausbildung in einem Zeitraum von 30 Wochen vorgenommen werden – vorausgesetzt, sie findet im Wertschöpfungsprozess eines Verbundunternehmens statt.
3) zweijährige Berufe
Bei zweijährigen Berufen werden alle Obergrenzen auf 2/3 der Zeit reduziert.
4) Umsetzung
2. Förderung von Internationalen Kompetenzen (Auslandsaufenthalte, Sprachkenntnisse)
Förderung von Unternehmen und Trägern mit Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen
Achtung:
Im Programm „Ausland” muss zwingend der Bescheid bzw. die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn abgewartet werden, bevor mit der Maßnahme begonnen werden darf.
3. Zusatzqualifikationen
Förderung von Unternehmen und Trägern mit Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) bei betrieblicher Erstausbildung oder Einstiegsqualifizierung
Zielgruppe dieser Maßnahmen sind lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in einer betrieblichen Erstausbildung oder Einstiegsqualifizierung befinden. Sie dient dazu, die Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder das erfolgreiche Absolvieren einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung zu sichern.
In der abH werden Inhalte vermittelt, die über das Betriebs- und Ausbildungsübliche hinausgehen, wie z.B.
- Stützunterricht für alle dualen Ausbildungsberufe
- Förderunterricht bei Lernschwierigkeiten
- Intensive Vorbereitung auf Prüfungen
- Beratung und Unterstützung bei persönlichen Problemen
- Intensive sozialpädagogische Begleitung
Dem Ausbildungsunternehmen und dem Teilnehmer entstehen hierbei keine Kosten. Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber die genannte Förderleistung beantragen kann, entscheidet die regionale Agentur für Arbeit bzw. die Jobcenter.
Offizieller Maßnahmebeginn ist der 1. September 2011. Ein späterer Einstieg ist nach Absprache mit der zuständigen Berufsberaterin/dem zuständigen Berufsberater zu jeder Zeit im Jahresverlauf möglich.