. .
Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Die IHK Chemnitz - Beratungsstelle für die Bildungsprämie

Logos_Bildungsprämie Zoom

BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG

Bildungsprämie geht in die 2. Förderphase

Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten.

Aufgrund des großen Interesses an der Bildungsprämie wird dieses Programm, dessen aktuelle Förderphase am 30.11.2011 ausgelaufen ist, weitergeführt. Das BMBF verlängert das erfolgreiche Projekt um weitere 2 Jahre. 35 Mio. Euro stehen für die Bildungsprämie zu Verfügung. Auch die IHK Chemnitz mit den Standorten Chemnitz, Zwickau, Plauen ist wieder Beratungsstelle.

In der neuen zweiten Förderphase kann nur ein Gutschein innerhalb von 2 Jahren ausgestellt werden. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden zu 50 % gefördert, maximal 500 € Neben- und Folgekosten insbesondere Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung werden nicht erstattet. Eine Prämie erhalten deutsche Erwerbstätige, die pro Woche mindestens 15 Stunden arbeitstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Beträge von 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Die Beratung zur Bildungsprämie erfolgt vor der Rechnungsstellung, und vor der Bezahlung bzw. vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. Eine Anmeldung beim Anbieter ist zum Zeitpunkt der Ausstellung des Prämiengutscheins und vor Ausstellung der Rechnung sowie der Bezahlung beim Anbieter förderunschädlich. Der Prämiengutschein ist nach der Ausstellung für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wichtig ist, dass in diesem Zeitraum die Maßnahme begonnen haben muss. Die Weiterbildungsmaßnahme muss spätestens am 31. Mai 2014 abgeschlossen sein. Der Weiterbildungsanbieter ist frei wählbar und muss nicht zwingend auf dem Gutschein vermerkt sein.

Zu beachten ist, dass die direkte Finanzierung des Eigenanteils durch den Arbeitgeber nicht zulässig ist.

Wer wird gefördert?

·        Angestellte Arbeitnehmer-/innen in Vollzeit und Teilzeit

·        Selbstständige

·        Geringfügig Beschäftigte

·        Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit

·        Beschäftigte mit „aufstockende Leistungen“ nach SGB II

·        Bezieher von Gründungszuschüssen

Wer wird nicht gefördert?

·        Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten

·        Frauen und Männer ohne Aufenthaltserlaubnis

·        Schüler/-innen, Studierende, Auszubildende

·        Interessent/-innen, die keine Selbsterklärung abgeben

·        Frauen und Männer, die Anspruch nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (MeisterBAföG) haben

·        Zivil- oder Wehrdienstleistende sowie Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr

·        mithelfende Familienangehörige ohne andere Hauptbeschäftigung

·        Berufsrückkehrer/-innen

Folgende Dokumente sind für den Prämiengutschein mitzubringen:

·        Amtliche Ausweis mit Foto (oder Reisepass/ Führerschein)

·        Letzter oder vorletzter Einkommenssteuerbescheid (ersatzweise aktuelle Gehaltsbescheinigung)

·        Bei Nicht-EU-Bürger: eine Aufenthaltserlaubnis

Eine weitere Komponente ist der Spargutschein, der den Bildungsinteressenten dazu befähigt, aus seinem vorhandenen Bausparvertrag die Summe für seine Weiterbildung entnehmen zu können, ohne dass ihm die staatliche Förderung verloren geht. Der Spargutschein ist einkommensunabhängig und der Kurs darf auch schon begonnen haben.

Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.bildungspraemie.info/ oder per Telefon-Hotline: 0800 2623-000 bzw. per Tel.: 0371/6900-2000.

Stand: 01.02.2012

DOKUMENT-NR. 71578

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 49 371 6900-1451

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: +49 3741 214-3441

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: +49 375 814-2414

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK-JAHRESTHEMA 2012

  • DIHK | AHK | SÄCHSISCHE IHKS

  • KAMMERZEITSCHRIFT AUSGABE 05 | 2012

  • IHK-SERVICE