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AUS- UND WEITERBILDUNG

Umschulungsberatung und Überwachung der Umschulung

Nach dem Berufsbildungsgesetz sind die Berater Berufliche Bildung der Industrie- und Handelskammern verpflichtet, neben der Durchführung der Eignungsfeststellung der Umschulungsstätten auch die Durchführung der Umschulungsmaßnahmen zu überwachen.

Umschulungseinrichtungen müssen bestimmten Mindestanforderungen genügen, die von der IHK im Rahmen ihrer Überwachungspflicht von Beginn der Maßnahme und während der Umschulung überprüft werden:

  • Eignung der Umschulungsstätte nach Art und Einrichtung
  • Eignung der Ausbilder
  • Konzeption der außerbetrieblichen Umschulungsmaßnahme nach Inhalt, Art, Dauer und Ziel
  • Einbeziehung einer betrieblichen, anwendungsbezogenen Ausbildungsphase (Praktikum).

Durch regelmäßige Besuche und wöchentliche Sprechtage beraten die Ausbildungsberater zu

  • Umschulungsvertrag
  • Gebühren der Umschulung
  • Richtlinen für Vollzeitmaßnahmen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen
  • Verfahrensweise bei der Einreichung einer Umschulungskonzeption
  • Erhebungsbogen zur Bestätigung eines Ausbildungsplatzes für das betriebliche Praktikum einer Umschulungsmaßnahme

Kontakt:
Berater Berufliche Bildung

DOKUMENT-NR. 77156

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