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AUS- UND WEITERBILDUNG

Besondere Rechtsvorschriften

Besondere Rechtsvorschriften

Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz erlässt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes Besondere Rechtsvorschriften.

Besondere Rechtsvorschriften ermöglichen das Ablegen von Prüfungen zum Erwerb von Berufsabschlüssen für behinderte Menschen, als Aufstiegsfortbildung und als Zusatzqualifikationen für Auszubildende.
Sie regeln die Zulassung, die Gliederung der Prüfung, die Bewertungsmaßstäbe, die Erteilung der Zeugnisse, die Folgen von Verstößen gegen die Besonderen Rechtsvorschriften und die Wiederholungsprüfungen in der Region der Kammer.

Diese Rechtsvorschriften werden auf Beschluss des Berufsbildungsausschusses erlassen und treten nach Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der IHK in Kraft.

DOKUMENT-NR. 1553

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