- Telefon: +49 371 6900-1420
Sie befinden sich hier: Startseite > Aus- und Weiterbildung > Prüfungen Fortbildung > Besondere Rechtsvorschriften
Besondere Rechtsvorschriften
Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz erlässt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes Besondere Rechtsvorschriften.
Besondere Rechtsvorschriften ermöglichen das Ablegen von
Prüfungen zum Erwerb von Berufsabschlüssen für behinderte Menschen,
als Aufstiegsfortbildung und als Zusatzqualifikationen für
Auszubildende.
Sie regeln die Zulassung, die Gliederung der Prüfung, die
Bewertungsmaßstäbe, die Erteilung der Zeugnisse, die Folgen von
Verstößen gegen die Besonderen Rechtsvorschriften und die
Wiederholungsprüfungen in der Region der Kammer.
Diese Rechtsvorschriften werden auf Beschluss des Berufsbildungsausschusses erlassen und treten nach Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der IHK in Kraft.