AUS- UND WEITERBILDUNG
Führung des Verzeichnisses der Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse
Führung des Verzeichnisses der Ausbildungs- und
Umschulungsverhältnisse
Im Verzeichnis der Berufsausbildungs- und
Umschulungsverhältnisse werden die wesentlichsten Vertragsinhalte
eingetragen.
Ansprechpartner sind:
Die Führung des Verzeichnisses umfasst insbesondere
- die Kontrolle der nach der Eignungsfeststellung eingereichten
Berufsausbildungs-, Änderungs- und Umschulungsverträge hinsichtlich
ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit,
- das Eintragen der wesentlichen Vertragsinhalte in das
Datensystem,
- das Versenden der Eintragungsbestätigung und die
- Datenpflege (Einarbeitung von Änderungen).
wichtige Hinweise:
- In das Verzeichnis werden nur Ausbildungs- und
Umschulungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen
aufgenommen.
- Zur Eintragung von Berufsausbildungsverhältnissen für
Auszubildende unter 18 Jahren ist die ärztliche Bescheinigung über
die Erstuntersuchung mit vorzulegen.
- Alle Veränderungen von wesentlichen Inhalten der registrierten
Verträge (z. B. Wohnortwechsel des Azubi, Namensänderung, Verlegung
des Firmensitzes) sind der IHK zur Aktualisierung der Daten
anzuzeigen.
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DIHK | AHK | SÄCHSISCHE IHKS
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KAMMERZEITSCHRIFT AUSGABE 05 | 2012