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Berufsbildungsgesetz (BBiG) (Link: http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/index.html)
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Berufsbildungsausschuss
Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz hat gemäß der §§ 77 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG) einen Berufsbildungsausschuss errichtet, der in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören ist. Außerdem hat er die aufgrund des BBiG von der Kammer zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung zu beschließen.
Dem Ausschuss gehören 6 Beauftragte der Arbeitgeber, 6 Beauftragte der Arbeitnehmer und 6 Lehrer an Berufsbildenden Schulen an, die Lehrer mit beratender Stimme. Die Mitglieder haben Stellvertreter, die bei Verhinderung der Mitglieder an deren Stelle treten.
Der Berufsbildungsausschuss tagt gemäß Geschäftsordnung nach Bedarf, mindestens jedoch dreimal jährlich.