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AUS- UND WEITERBILDUNG

Zwischenprüfung

Die Industrie- und Handelskammer ist als zuständige Stelle für die anerkannten Industrie- und Handelsberufe gesetzlich verpflichtet die Zwischenprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen für Auszubildende nach § 42 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchzuführen. Dies umfasst die gesamte Vorbereitung, einschließlich der Zulassung zur Prüfung, die Abnahme der Prüfung und die Auswertung/Ausgabe der Prüfungsergebnisse.

Die entsprechenden Anmeldetermine/ Prüfungstermine werden rechtzeitig veröffentlicht.

Die Teilnahme an der Prüfung erfordert die vorherige Anmeldung. Dazu sind die Anmelde- bzw. Antragsformulare der Industrie- und Handelskammer Chemnitz zu verwenden.

Alle prüfungsrelevanten Formulare (Anmeldung, Einladungen) werden dem Prüflingsbewerber/Prüfling zugesandt.
Die Teilnahmebescheinigung der Zwischenprüfung wird dem Ausbildungsbetrieb zugestellt.

Kontakt:
Mitarbeiter des Referates Berufliche Bildung im GB Bildung

DOKUMENT-NR. 1396

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