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AUS- UND WEITERBILDUNG

Abschlussprüfung

Die Berufsausbildung schließt in der Regel mit einer Abschlussprüfung ab.

Die Industrie- und Handelskammer ist als zuständige Stelle für die anerkannten Industrie- und Handelsberufe gesetzlich verpflichtet die Abschlussprüfung durchzuführen (§ 37 Abs. 1 BBiG). Dies umfasst die gesamte Vorbereitung, einschließlich der Zulassung zur Prüfung, die Abnahme der Prüfung und die Auswertung/Ausgabe der Prüfungsergebnisse.

Die entsprechenden Prüfungstermine  in anerkannten Ausbildungsberufen werden rechtzeitig veröffentlicht.

Die Zulassung für Auszubildende und Umschüler erfolgt auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 2 BBiG bzw. nach § 45 (1) BBiG für die vorzeitige Abschlussprüfung.
Externe Prüflinge, Prüflinge ohne vorangegangene Berufsausbildung, werden nach §45 BBiG zugelassen.
Für die Prüfung nach § 44 BBiG im KIA-Modell bei gestreckter Abschlussprüfung in den M+E-Berufen gilt ein besonderes Anmeldeverfahren.
Die Teilnahme an der Prüfung erfordert die vorherige Anmeldung. Dazu sind die Anmelde- bzw. Antragsformulare der Industrie- und Handelskammer Chemnitz zu verwenden.
Die entsprechende Gebühr ist dem Gebührentarif der IHK Chemnitz zu entnehmen.

Alle prüfungsrelevanten Formulare (Anmeldung, Einladung, Zeugnis) werden dem Prüfungsbewerber/Prüfling zugesandt.
Berufsspezifische Zusatzformulare zur Anmeldung sind innerhalb des zu prüfenden Berufes unter der Spalte "Prüfungen" in der Tabelle "Betreute Berufe der IHK" (siehe Spalte "Mehr zum Thema") unbedingt zu entnehmen.

Dem Ausbildungsbetrieb wird das Formular "Aufforderung zur Abschlussprüfung" mit einer Auflistung der Prüfungsbewerber zugesandt.
Die Hinweise  auf der Rückseite der Aufforderung sind unbedingt zu beachten.

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DOKUMENT-NR. 1250

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