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AUS- UND WEITERBILDUNG

Wiederholungsprüfung

Wiederholungsprüfung

Eine nichtbestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Organisatorisch und inhaltlich werden die Wiederholungsprüfungen den regulären Prüfungsabläufen zugeordnet und ebenso durchgeführt. Demzufolge sind die entsprechenden Anmeldetermine unbedingt einzuhalten.
Abhängig von den Prüfungsvorschriften in den Ausbildungsverordnungen, Rechtsverordnungen oder Besonderen Rechtsvorschriften ist eine Anrechnung von einzelnen Prüfungsleistungen möglich. Dies ist bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung mit zu beantragen.

Die Teilnahme an der Prüfung erfordert die vorherige Anmeldung. Dazu sind die Anmelde- bzw. Antragsformulare der Industrie- und Handelskammer Chemnitz zu verwenden. Ein Anspruch auf eine automatische Zustellung der Anmelde- bzw. Antragsformulare nach dem Nichtbestehen einer Prüfung für die nächste Prüfungsperiode besteht nicht.
Die entsprechende Gebühr ist dem Gebührentarif der IHK Chemnitz zu entnehmen.

Alle prüfungsrelevanten Formulare werden analog der vorhergehenden Prüfung dem Prüfungsbewerber/Prüfling zugesandt.

DOKUMENT-NR. 1455

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