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AUS- UND WEITERBILDUNG

Anmeldeverfahren zur Prüfung KIA-Modell

Anmeldeverfahren zur Prüfung nach § 40 Abs. 3 BBiG im KIA-Modell bei
gestreckter Abschlussprüfung in den M+E-Berufen

Es sind folgende Zulassungskriterien und Termine zu beachten:

Teil 1:

  • Nachweis der bestandenen Abiturprüfung
  • Tätigkeitsnachweise (von der geforderten vorherigen berufsfeldbezogenen praktischen Tätigkeit von mindestens 4 Wochen oder einer Berufsgrundbildung) bzw. Berufsabschlüsse einschließlich Zeugnis
  • bestätigter detaillierter Nachweis der Unternehmen über die Vermittlung der in der Ausbildungsordnung ausgewiesenen Ausbildungsinhalte (anhand sachlich-zeitlicher Gliederung)
  • Vorlage einer Einschätzung (Zeugnis) über die erfolgreiche Ausbildung (Hochschule und Unternehmen) und Bestätigung von Lernfortschrittskontrollen

Prüfung nach etwa 1,5 Jahren KIA-Ausbildung zum Termin der Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 im April Termin Unterlageneinreichung: 01. September des vorangegangenen Jahres

Teil 2:

  • bestätigter detaillierter Nachweis der Unternehmen über die Vermittlung der in der Ausbildungsordnung ausgewiesenen Ausbildungsinhalte (anhand sachlich-zeitliche Gliederung)
  • Vorlage einer Einschätzung des Unternehmens
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Grundstudium KIA (Vorlage der Prüfungsergebnisse nach dem zweiten Teilsemester und des bestätigten Teilnahmenachweises).

Prüfung wie gehabt, zum Abschlussprüfungstermin Winter mit der schriftlichen Prüfung Anfang Dezember und der praktischen Prüfung im Januar /Februar des darauf folgenden Jahres.
Termin Unterlageneinreichung: 01. Juni des laufenden Jahres

DOKUMENT-NR. 6852

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