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AUS- UND WEITERBILDUNG

Ausbildereignungsprüfung

Ausbildereignungsprüfung

Die Industrie- und Handelskammer führt zum Nachweis von berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen Prüfungen durch.
Die Prüfung dient gemäß Ausbildereignungsverordnung dem Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen.

Die berufs- und arbeitspädagogischer Eignung umfasst die Qualifikation zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in den sieben Handlungsfeldern gemäß § 2 Ausbildereignungsverordnung. Die Qualifikation ist in einer Prüfung, bestehend aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, nachzuweisen. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Die Berechtigung zum Ausbilden ergibt sich auf der Grundlage § 30 in Verbindung mit § 28 Berufsbildungsgesetz.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer die fachliche Eignung im Sinne § 30 BBiG nachweist. Die fachliche Eignung der Ausbilder wird nicht mehr von einer Altersgrenze (bisher 24 Jahre) abhängig gemacht .
Der Besuch eines Vorbereitungslehrganges ist nicht zwingende Vorraussetzung zur Prüfungszulassung. Ein Lehrgangsbesuch (120 Stunden entsprechend Rahmenstoffplan; in der Regel berufsbegleitend, aber auch Vollzeit oder Fernlehrgang möglich) wird jedoch in jedem Fall empfohlen.

Die Teilnahme an der Prüfung erfordert die vorherige Anmeldung unter Beachtung der Anmeldefristen. Dazu sind die Anmeldeformulare der Industrie- und Handelskammer Chemnitz zu verwenden (siehe unten).

Die entsprechenden Anmeldetermine/Prüfungstermine werden rechtzeitig veröffentlicht.
Die entsprechende Gebühr ist dem Gebührentarif der IHK Chemnitz zu entnehmen.

Kontakt:
Peggy Erler, Tel.: +49 371 6900-1433 (Regionalkammer Chemnitz, Anmeldeformular )
Petra Bergmann, Tel.: +49 3741 214-3420 (Regionalkammer Plauen, Anmeldeformular )
Katrin Schmiedel, Tel.: +49 375 814-2424 (Regionalkammer Zwickau, Anmeldeformular )

DOKUMENT-NR. 1506

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