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AUS- UND WEITERBILDUNG

Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BAföG)

Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BAföG)

Techniker, Handwerker und Fachkräfte, die sich zu Industrie- und Handwerksmeistern, Fachwirten, Fachkaufleuten oder Betriebswirten weiterqualifizieren wollen, können auf Antrag eine staatliche Förderung erhalten. Eine Altersbeschränkung besteht nicht.

Die Aufstiegsförderung hilft, die Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss zu finanzieren, der einen beruflichen Aufstieg ermöglicht. Förderfähig sind Voll- und Teilzeitmaßnahmen sowie Fernunterrichtslehrgänge die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Die Förderhöchstdauer beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 24 Monate und bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate. Gefördert werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu einem Drittel als Zuschuss und der Rest als Darlehen. Alleinerziehende können einen Kinderbetreuungszuschuss für Kinder bis zum 10. Lebensjahr erhalten. Bei Vollzeitmaßnahmen ist eine Förderung entsprechend der Familiensituation mit einem Unterhaltsbeitrag (Zuschuss und Darlehen) möglich.

Bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung und Inanspruchnahme des Maßnahmedarlehens werden auf Antragstellung bei der KfW-Bank 25 % des Darlehens erlassen.

Gründet oder übernimmt der Teilnehmer nach bestandener Abschlussprüfung eine Firma und stellt zusätzlich einen Auszubildenden oder Arbeitnehmer ein, wird ihm auf Antrag bei der KfW-Bank ein Teil des Restdarlehens erlassen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer.

DOKUMENT-NR. 1366

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