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ÖKODESIGN

Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie - aus EBPG wird EVPG

Schlecht isolierten Fenstern oder viel Wasser verbrauchenden Duschköpfen droht künftig das gleiche Schicksal wie den herkömmlichen Glühlampen: Sie könnten in der EU per Ökodesign-Vorschrift vom Markt verbannt werden, weil ihr Einsatz einen zu hohen Energieverbrauch verursacht. 

Hintergrund ist die Ausdehnung der Ökodesign-Richtlinie auf alle „energieverbrauchsrelevanten“ Produkte, die der Rat und das Europäische Parlament bereits im Herbst 2009 beschlossen hatten. Die neue Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ist schon in Kraft, muss aber noch in deutsches Recht umgesetzt werden.

  Dafür muss der deutsche Gesetzgeber das „Energiebetriebene-Produkte-Gesetz“ (EBPG) von 2008 anpassen. Das Bundeskabinett hat inzwischen einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sich auch der Titel in „Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz“ (EVPG) ändert. Mit der Novelle soll die Erweiterung des Anwendungsbereichs von bisher „energiebetriebene“ auf nun „energieverbrauchsrelevante“ Produkte gemäß der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG erfolgen. Zudem werden einige Bestimmungen an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten angepasst. Dazu werden in das EVPG Änderungen im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) übernommen, dessen Neufassung als Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Bundesregierung parallel beschlossen hat. Auf diese Weise sollen die zuständigen Behörden der Länder verbesserte Befugnisse für die Überprüfung von Produkten aus dem In- und Ausland erhalten und insbesondere auch im Handel eingreifen können.

 Der Entwurf für das EVPG befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren und soll im Herbst 2011 verabschiedet werden. Damit erfüllt die Bundesregierung ihre Umsetzungspflicht ein Jahr später als in der EU-Richtlinie vorgesehen. Unmittelbare Auswirkungen hat die Novellierung aber zunächst nicht, da einzelne Produktvorschriften – wie das Glühlampenverbot – im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie von der Europäischen Kommission als sogenannte Durchführungsmaßnahmen erlassen werden. Mehr Informationen zu bereits existierenden und künftigen Ökodesign-Vorschriften für Produkte und die Funktionsweise der Richtlinie finden Sie hier.

DOKUMENT-NR. 103659

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