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INNOVATION UND UMWELT

Viel Bewegung bei Ökodesign-Vorschriften

Das Glühlampenverbot ist die bekannteste Maßnahme der Ökodesign-Richtlinie der EU, aber bei Weitem nicht die einzige. Auch für zum Beispiel Fernseher, Kühlschränke und Netzteile existieren bereits Vorschriften zur umweltgerechten Gestaltung und Energieeffizienz.

Seit dem 16. Juni 2011 gelten außerdem Ökodesign-Anforderungen für industrielle Elektromotoren. Betroffen sind konkret Käfigläufer-Drehstrommotoren mit 0,75 kW bis 375 kW Leistung wie sie in Maschinen, Anlagen und Pumpen verwendet werden. Die Ökodesign-Vorgaben sehen drei Phasen vor und sind gemäß dem internationalen Effizienzstandard IEC 60034-30 festgelegt. Mit der ersten Stufe müssen die Motoren nunmehr die Energieeffizienzklasse IE2 einhalten. Ab Januar 2015 ist in der Leistungsklasse 7,5 – 375 kW und ab Januar 2017 für Motoren mit 0,75 – 375 kW die Energieeffizienzklasse IE3 einzuhalten. Alternativ dazu können die Motoren auch nur IE2 genügen, wenn sie zusätzlich mit variabler Motorsteuerung/Frequenzumrichter ausgestattet sind. Die Vorschriften gelten auch für Elektromotoren, die in andere Produkte eingebaut sind. Man erhofft sich von den Ökodesign-Anforderungen erhebliche Energieeinsparungen, denn Elektromotoren sind – laut der Internationalen Energieagentur IEA – für rund 45 % des weltweiten Stromverbrauchs verantwortlich. Die Europäische Kommission schätzt, dass die neuen Vorschriften in der EU zur Einsparung von ca. 135 TWh Strom pro Jahr führen.

Vergleichbare Ökodesign-Vorschriften werden ab 1. Januar 2013 auch für Ventilatoren gelten, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden. Zunächst müssen Lüftungsventilatoren einen für die Zielenergieeffizienz festgelegten Wert erreichen, ab Januar 2015 sind feste Werte für sämtliche Ventilatoren einzuhalten. Diese jüngste Ökodesign-Maßnahme ergänzt die Vorschriften für Elektromotoren, da diese nicht alle Motoren in Verbindung mit den relevanten Ventilatoren erfasst.

Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie werden künftig für viele weitere sog. energieverbrauchsrelevante Produkte Vorschriften erlassen. Diese sind als Verordnungen der Europäischen Kommission unmittelbar gültig und verbindlich für die jeweiligen Hersteller und Importeure in der EU. Einen Überblick über die Maßnahmen und Verfahren bietet das Merkblatt „Ökodesign in 10 Minuten“, welches Sie hier finden.

DOKUMENT-NR. 103662

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