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Neue Tätigkeiten und Gase ab 2013
(PDF, 6 KB) (Dokument-Nr.: 103528)
Externe Links
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Homepage der Deutschen Emissionshandelsstelle (Link: http://www.dehst.de)
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Am 01.Januar 2005 begann in Europa der Handel mit Kohlendioxid-Emissionszertifikaten.
Für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in Deutschland ist das Treibhausemissionshandelsgesetz- TEHG die Grundlage. Es trat 2004 in Kraft.
Die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt) ist verantwortlich für die organisatorische Ausgestaltung des Emissionshandels (Link im Randtext).
Aktuelle Informationen zur Zuteilung für die 3. Handelsperiode 2013 - 2020
Antragsfrist 23.01.2012 beachten!
Am 28.07.2011 trat das neue Treibhausgasemissionshandelsgesetz-TEHG in Kraft.
Grundlage bildet ein Beschluss der Europäischen Kommission vom 27.04.2011, der erstmals europaweit einheitliche Regeln für die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für die 3. Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels 2013-2020 definiert.
Die neue Handelsperiode sieht eine stärkere europäische Harmonisierung, insbesondere für die Regeln der kostenlosen Zuteilung der Emissionszertifikate und für die Versteigerung, vor. Die Zuteilungsregeln orientieren sich dann an branchenspezifischen Benchmarks.
Ab dem Jahr 2012 werden der Luftverkehr und ab 2013 weitere emissionsintensive Industriebranchen in den Emissionshandel einbezogen (vgl. nebenstehende Übersicht).
Ab 2013 sinkt dann die Gesamtemissionsmenge für alle handelspflichtigen Anlagen um 1,74 Prozent pro Jahr.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.10.2011 das Ende der Antragsfrist für das Zuteilungsverfahren 2013-2020 bekannt gegeben. Anträge auf Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen können danach bis zum 23.01.2012 gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass bei verspätetem Antrag kein Anspruch auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen mehr besteht.
In der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.10.2011 schreibt die DEHSt zudem vor, dass Zuteilungsanträge, Datenmitteilungen, Betreiberwechsel und Anträge auf Befreiung als Kleinemittent nur in elektronischer Form und mit qualifizierter elektronischer Signatur über die Virtuelle Poststelle (VPS) der DEHSt eingereicht werden können.
Für die Antragstellung auf Zuteilung von Emissionsberechtigungen für die dritte Handelsperiode ist in Deutschland das Formular-Management-System (FMS) der DEHSt verpflichtend.
Das System steht nach Beschluss der Zuteilungsverordnung voraussichtlich im September zur Verfügung.
Die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat auf ihren Internetseiten einen Leitfaden für die neue Handelsperiode veröffentlicht, die u. a. die Pflichten der neu emissionshandelspflichtigen Anlagenbetreiber definiert.