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INNOVATION UND UMWELT

Ökodesign

Ökodesign ist ein systematischer und umfassender Betrachtungs- und Gestaltungsansatz für Produkte, welcher das Ziel verfolgt, die Umweltbelastungen über den gesamten Lebenszyklus durch verbessertes Produktdesign zu mindern.

Die Europäische Ökodesign-Richtlinie greift für definierte energiebetriebene und zukünftig auch energieverbrauchsrelevante Produkte (außer Verkehrsmittel) den Ansatz des Ökodesign auf.

Die deutsche Umsetzung erfolgt im "Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte" (EBPG) vom 7.3.2008. Durch die Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie auf energieverbrauchsrelevante Produkte wird das EBPG angepasst und ab voraussichtlich Herbst 2011 durch ein neues "Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)" abgelöst.

Die Ökodesign-Richtlinie ist eine Rahmenrichtlinie und enthält noch keine kontreten Produktanforderungen. Diese werden von der EU-Kommission mit Hilfe des Regelungsausschusses in sog. Durchführungsmaßnahmen erarbeitet.

Dazu erfolgt eine Auswahl zu betrachtender Produktgruppen zur Bearbeitung in sog. Arbeitsprogrammen. In einer Vorstudie wird Hintergrundmaterial zu den Produkten zusammengestellt, aus welcher letztendlich produktgruppenspezifische Durchführungsmaßnahmen (z. B. Verordnungen) entstehen. Diese enthalten verpflichtende Mindestanforderungen für einzelne Produktgruppen und treten nach Verkündigung im Amtsblatt der Europäischen Union in der Mitgliedsstaaten unmittelbar in Kraft.

Die Einhaltung der festgelegten Anforderungen muss mit dem CE-Kennzeichen nachgewiesen werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der rechten Seite.

DOKUMENT-NR. 103647

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