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Broschüre zum Pilotprojekt
(PDF, 1,127 KB) (Dokument-Nr.: 16377)
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Externe Links
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FSC Deutschland e.V (Link: http://www.fsc-deutschland.de/)
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PEFC Deutschland e.V. (Link: http://www.pefc.de/)
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Standard zur Zertifizierung
Die Forderung nach Hölzern aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen hat viele Unternehmen längst erreicht. Nicht nur in Verkaufsverhandlungen in einem globalen Markt spielt es eine immer größere Rolle, dass Rohstoffe aus nachhaltiger und verantwortungsbewußt betriebener Forstbewirtschaftung stammen. Auch in der Nachfrage der Endverbraucher spiegelt sich ein wachsendes Bewußtsein für nachhaltige Produkte wieder.
Um illegaler Abholzung und Raubbau entgegenzuwirken, wurde privatwirtschaftlich versucht entsprechende Kontrollinstrumente zu schaffen. Es konnten sich bis jetzt zwei Instrumente international etablieren - PEFC und FSC. Eine Zertifizierung des Forsts entsprechend eines dieser freiwilligen Standards dokumentiert den schonenden Umgang mit Ressourcen sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes auch unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekten.
Neben der Möglichkeit Forstbestände entsprechend zertifizieren zu lassen, spielt der Nachweis der Holzherkunft entlang der Produktkette ebenfalls eine zunehmend bedeutende Rolle. Für Unternehmen, die den Rohstoff Holz weiterverarbeiten, bieten die Standards die Möglichkeit, sich einer Zertifizierung der relevanten Prozesse im Unternehmen zu unterziehen und somit die Holzherkunft nachvollziehbar zu dokumentieren - eine sogenannte "Zertifizierung entlang der Produktkette" FSC CoC und PEFC CoC (Chain of Custody).
In einem Sächsischen Pilotprojekt 2009/10 sowie dem Nachfolgeprojekt 2010/11 der Industrie- und Handelskammer Chemnitz gemeinsam mit der Handwerkskammer Chemnitz unterzogen sich mittlerweile 23 Unternehmen aus der Branche Drechsler und Holzspielzeugmacher der Zertifizierung nach beiden Standards.
Die Broschüre zum Pilotprojekt sowie weitere Informationen finden Sie auf der linken Seite.
EU-Verordnung über die Einfuhr von illegalem Holz in Kraft
Die neue Verordnung (EU) Nr. 995/2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen, ist seit dem 2. Dezember 2010 in Kraft. Marktteilnehmer, die erstmals Holz oder Holzprodukte im Binnenmarkt platzieren, müssen nun nachweisen, dass das Holz nicht aus Raubbau oder illegalem Holzeinschlag stammt und dass die Rechtsvorschriften der Herkunftsländer eingehalten wurden. Händler müssen in der Lage sein, entlang der Lieferkette die Marktteilnehmer zu benennen, die das Holz oder die Holzerzeugnisse geliefert haben sowie die Händler, an die sie das Holz oder die Holzerzeugnisse abgegeben haben. Erfasst ist eine lange Liste von Produkte, von Rundholz bis Bilderrahmen, Holzmöbel oder Papier. Betroffen sind auch die heimischen Waldbesitzer, die ihr Holz naturgemäß erstmalig am Binnenmarkt platzieren.
Ausnahmen wurden für Hölzer aus Ländern, mit denen die EU bilaterale Abkommen im Rahmen der Initiative FLEGT (Forest Law Enforcement – Governance and Trade) abgeschlossen hat, getroffen. Da die Anforderungen der Verordnung ohnehin in FLEGT enthalten sind, gelten diese Hölzer als legal.
Übergangsfristen für die Erstinverkehrbringer und den Handel laufen bis einschließlich 2. März 2013; danach sind die Vorschriften anzuwenden.
Autorin: RA Dr. Bettina Wurster, DIHK