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INNOVATIONEN UND INTERNATIONALISIERUNG

Werbematerialien

KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen können für die Erstellung von Werbematerialien (vorrangig in Fremdsprachen) wie folgt gefördert werden, sofern diese Materialien im Zusammenhang mit einer Produktinnovation oder -neuerung im Sinne der "Markteinführung innovativer Produkte" der Mittelstandsrichtlinie stehen:

  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • förderfähige Ausgaben bis 50.000 Euro
  • Mindestsumme der zuwendungsfähigen Ausgaben: 5.000 Euro

DOKUMENT-NR. 11256

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