Wer fördert?
Der Freistaat Sachsen.
Wer wird gefördert?
KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beratung für die Erschließung ausländischer Märkte, soweit diese über die von sächsischen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Wirtschaftsförderung Sachsen erbringbaren Standardleistungen hinaus gehen.
Eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschaftsberater der IHK ist nachzuweisen.
Wie viel wird gefördert?
- Förderfähig ist das Honorar des Beraters, bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer zusätzlich die Kosten der
Qualitätssicherung.
- Pro Jahr sind 20 Tagewerke förderfähig. Zusätzlich können bedarfsweise weitere 20 Tagewerke in Anspruch genommen
werden.
- Die Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk sind maximal 700 Euro (netto).
- Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % der Bemessungsgrundlage.
- Bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer sind es bis zu 50 %.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
Verfahrensablauf
- Kostenfreie Erstberatung bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderung Sachsen
- Antragstellung über Qualitätssicherer
oder
Antragstellung direkt bei der Sächsischen Aufbaubank
Qualitätssicherer in Sachsen sind:
RKW Sachsen GmbH
Freiberger Straße 35
01069 Dresden
Telefon: 0351 832230
Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH
Uhlandstraße 39
01069 Dresden
Telefon: 0351/ 4175030
Zum Antrag auf Außenwirtschaftsberatungsförderung gehören folgende Dokumente (siehe Download):
- kurze Antragsbegründung,
- Beschreibung Ihrer Produkte
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Formular der SAB zur Außenwirtschaftsberatungsförderung
- KMU-Bewertung