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Sonderfinanzierungsprogramme 2010

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Ansprechpartner:

Dr. Robert Bachmann
Tel.: +49 375 814-2230

Sina Krieger
Tel.: +49 3741 214-3200

Dagmar Meyer
Tel.: 03733 13044112
Fax: 03733 13044120

Lutz Müller
Tel.: + 49 371 6900-1221

Dokument-Nummer: 14305

Auch wenn sich die Anzeichen für eine wirtschaftliche Erholung mehren, haben noch viele Unternehmen mit den Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise zu kämpfen. Um dennoch gut finanziert am Aufschwung teilhaben zu können, sollten Sie bereits jetzt die Gespräche mit Ihrer Hausbank führen und die Förderprogramme von Bund und Freistaat Sachsen nutzen:

Sächsisches Mittelstandsstabilisierungsprogramm (MSP), verlängert bis 31.12.2010!

Inhalte des sächsischen Mittelstandsstabilisierungsprogramm sind:

  • Finanzierung von zusätzlichem Betriebsmittelbedarf
  • Umfinanzierung kurzfristig fälliger Verbindlichkeiten in längerfristige Darlehen
  • Betriebsgerechte Umfinanzierung von Kontokorrentkrediten
  • Anschlussfinanzierungen bei Hausbankwechsel

Mittelbeantragungen sind ab 20.000 Euro bei der SAB und Hausbank möglich. Das ausreichende Kreditinstitut erhält eine Haftungsentlastung i.H.v. 90%. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß EU-Definition) sind ausgeschlossen.

Erweiterte Möglichkeiten der Bürgschaftsvergabe und Beteiligungsfinanzierung

Die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) bieten folgende erweiterte Möglichkeiten:

  • „BBS – Liqui“ 90% Verbürgung von Betriebsmittelkrediten und Avalen bis zu 2 Mio. Euro
  • BoB - Bürgschaften ohne Bank wurden für 2 Jahre auf 500 TEuro angehoben
  • MBG-Beteiligungskapital bis 2,5 Mio. Euro

Anträge sind bei Ihrer Hausbank zu stellen. Für eine BoB-Bürgschaft können Sie sich direkt an die Bürgschaftsbank wenden. Zur Berechnung der Beihilfewerte von Bürgschaften steht Ihnen ein Beihilferechner unter "Externe Links" zur Verfügung.

KfW-Sonderprogramm

Bei der KfW können über die Hausbank Darlehen aus dem Sonderfinanzierungsfonds des Bundes  beantragt werden. Für Investitionen kann eine Haftungsentlastung von bis zu 90% und für Betriebsmittel von 60% gewährt werden. Die Mindestkreditlaufzeit und Zinsbindung beträgt 3 Jahre. Der Zinssatz ist marktüblich. Unternehmen, die sich bereits vor dem 01.07.2008 in Schwierigkeiten befunden haben sind nicht finanzierungsfähig. Mittel aus dem KfW-Sonderprogramm können noch bis 31.12.2010 beantragt werden.



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