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Merkblatt Firmierung und Geschäftslokalbezeichnung
(PDF, 33 KB) (Dokument-Nr.: 77430)
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Firmenrecht
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Im Handesgesetzbuch sind für die Firmenwahl bestimmte Regelungen aufgestellt, wie z.B. Firmenwahrheit, Firmenklarheit und Unterscheidbarkeit. Die IHK berät hierzu und prüft (kostenfrei) die Zulässigkeit des jeweiligen Namens. Für die Eintragung in das Handelsregister werden seitens der IHK Unbedenklichkeitsbescheinigung (firmenrechtliche Vorabstimmungen) kostenfrei erteilt, dies beschleunigt den Eintragungsakt.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Die IHK erstellt zur Vorlage beim Handelsregister kostenfreie Unbedenklichkeitsbescheinigungen hinsichtlich Firmierung und Unternehmensgegenstand (Erlaubnis- oder Genehmigungspflichten). Es ist empfehlenswert, die Vorabstimmung vor der notariellen Beurkundung einzuholen, um unnötige Kosten für Nachbeurkundungen zu vermeiden. Hierdurch kann eine Eintragung in das Handelsregister schneller erfolgen. Dafür werden folgende Angaben benötigt: Antrag mit Angabe von Firma (Name des Unternehmens), Unternehmensgegenstand und Sitz. Dies kann per Post, Fax, E-Mail aber auch persönlich bzw. durch einen Notar oder Rechtsanwalt erfolgen.