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RECHT UND STEUERN

Gewerberecht

Buch, Publikation © A. Lindert-Rottke_ Digital Stock

FINANZANLAGENVERMITTLER

§ 34 f GewO - Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler und -berater ab 2013

Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 ist am 12. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt I S. 2481 verkündet worden. Artikel 5 des Gesetzes – Änderung der Gewerbeordnung -  tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. mehr

DEHOGA_Cordula_Giese © DEHOGA Cordula Giese

GASTSTÄTTENRECHT AB 15.07.2011

Neues Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) (PDF, 74 KB)

Der Sächsische Landtag beschloss das „Gesetz über die Gaststätten im Freistaat Sachsen“, welches am 14.07.2011 im sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Mit in Kraft treten am 15.07.2011 wird das Recht des Gaststättengewerbes auf Landesebene für den Sachsen geregelt.
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RECHT UND STEUERN

Makler, Bauträger, Baubetreuer nach § 34 c Gewerbeordnung (PDF, 35 KB)

Bei dem Makler, Bauträger oder Baubetreuer handelt es sich um erlaubnispflichtiges Gewerbe, wofür bei der Gewerbebehörde des zuständigen Landratsamtes bzw. bei der kreisfreien Stadt ein Antrag zu stellen ist. zum Download

RECHT UND STEUERN

Ueberwachungsbeduerftiges Gewerbe (PDF, 23 KB)

Bei dem überwachungsbedürftigen Gewerbe bedarf es keiner Erlaubnis. Der Gewerbetreibende wird auf seine Zuverlässigkeit geprüft. zum Download

Einkaufstaschen © Josef Müllek ©2007

HANDEL

Neues Sächsisches Ladenöffnungsgesetz ab 01.01.2011 - Übersicht (PDF, 64 KB)

Das Gesetz orientiert sich stärker an der Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen des Handels und der Kunden. zum Download

RECHT UND STEUERN

Pfandleihgewerbe - § 34 Gewerbeordnung (PDF, 32 KB)

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Erlaubnisvoraussetzungen, rechtliche Bedingungen zur Pfandleihe sowie Bedingungen der Pfandleihverordnung. zum Download

RECHT UND STEUERN

Abgrenzung zum Handwerk

Im Folgenden erhalten Sie nähere Informationen zur Abgrenzung Handwerk vom Minderhandwerk, handwerksähnlichen Gewerbe und zur Industrie. mehr

RECHT UND STEUERN

Bewachungsgewerbe - Rechtsgrundlagen und Mindestanforderungen (PDF, 41 KB)

Die Ausübung des Bewachungsgewerbes ist an Zugangsvoraussetzungen geknüpft. zum Download

RECHT UND STEUERN

Gewerberecht - Zulassungen/Erlaubnisse (PDF, 92 KB)

Die Ausübung eines Gewerbes unterliegt einer Vielzahl von Vorschriften. Gewerbetreibende müssen Anzeigepflichten und ggf. Berufszugangsvoraussetzungen sowie Maßnahmen der Gewerbeüberwachung beachten. zum Download

RECHT UND STEUERN

Versteigerergewerbe nach § 34 b Gewerbeordnung und der Versteigererverordnung (PDF, 31 KB)

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde und ist in seiner Tätigkeit an die Rechtsvorschriften gebunden. zum Download

RECHT UND STEUERN

Merkblatt zur Erteilung der Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition gem. § 22 Waffengesetz (PDF, 33 KB)

Für die Waffenhandelserlaubnis wird auch ein Fachkundenachweis benötigt. zum Download

RECHT UND STEUERN

Wanderlager (PDF, 28 KB)

Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, in denen vorübergehend reisegewerblich von einer festen Verkaufsstelle Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden. zum Download

DOKUMENT-NR. 509

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