Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 ist am 12. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt I S. 2481 verkündet worden. Artikel 5 des Gesetzes – Änderung der Gewerbeordnung - tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
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Der Sächsische Landtag beschloss das „Gesetz über die Gaststätten im Freistaat Sachsen“, welches am 14.07.2011 im sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Mit in Kraft treten am 15.07.2011 wird das Recht des Gaststättengewerbes auf Landesebene für den Sachsen geregelt.
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Bei dem Makler, Bauträger oder Baubetreuer handelt es sich um erlaubnispflichtiges Gewerbe, wofür bei der Gewerbebehörde des zuständigen Landratsamtes bzw. bei der kreisfreien Stadt ein Antrag zu stellen ist.
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Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Erlaubnisvoraussetzungen, rechtliche Bedingungen zur Pfandleihe
sowie Bedingungen der Pfandleihverordnung.
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Die Ausübung eines Gewerbes unterliegt einer Vielzahl von Vorschriften. Gewerbetreibende müssen Anzeigepflichten und ggf. Berufszugangsvoraussetzungen sowie Maßnahmen der Gewerbeüberwachung beachten.
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Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder
fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der
zuständigen Behörde und ist in seiner Tätigkeit an die
Rechtsvorschriften gebunden.
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Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, in denen vorübergehend
reisegewerblich von einer festen Verkaufsstelle Waren oder
Dienstleistungen vertrieben werden.
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