Die bei der IHK eingerichtete Schlichtungsstelle für ausländische Streitigkeiten bietet die Möglichkeit, einen (Rechts)Streit einvernehmlich zu klären.
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Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen.
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