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Am 25.11.2011 hat der Bundesrat zugestimmt, die zunächst als Konjunkturmaßnahme eingeführte Anhebung der Umsatzsteuer-Ist-Besteuerung auf 500.000 Euro Jahresumsatz unbefristet zu verlängern. Grundsätzlich sind der Umsatzsteuervoranmeldung die vereinbarten Umsätze zu Grunde zu legen, also auch noch nicht verwirklichte Umsätze (sogenannte Soll-Besteuerung). Es können also erhebliche Liquiditätslücken für den Unternehmer entstehen. Nach § 20 UStG kann jedoch beantragt werden, dass abweichend von diesem Grundsatz die tatsächlichen Umsätze zur Voranmeldung herangezogen werden (Ist-Besteuerung). Nach der neuen Regelung besteht diese Möglichkeit für alle Unternehmer deren Vorjahresumsatz nicht mehr als 500.000 Euro betragen hat.