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Merkblatt Gewerbesteuer 2010
(PDF, 144 KB) (Dokument-Nr.: 15058)
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Übersicht Gewerbesteuer 2010
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die ausschließlich an das Besteuerungsobjekt (den Gewerbebetrieb), nicht aber an die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners anknüpft. Sie wird - ebenso wie die Realsteuern Grundsteuer A und Grundsteuer B - von den Gemeinden erhoben, die in ihrer jährlichen Haushaltssatzung den Hebesatz bestimmen, der auf den bundeseinheitlichen festgestellten Gewerbesteuermessbetrag anzuwenden ist. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG), das insbesondere im Zuge der zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform in einigen wesentlichen Punkten geändert wurde. Damit haben sich die Bemessungsgrundlage und das relative Gewicht der Gewerbesteuer erheblich gewandelt. Wir schildern im Folgenden die aktuelle Rechtslage und stellen abschließend einen Vergleich zur alten Rechtslage im Überblick dar.