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RECHT UND STEUERN

Benennung von Sachverständigen

Auf Nachfrage von Gerichten, Behörden, Unternehmen und Verbrauchern benennt die IHK die von ihr für die verschiedensten Sachgebiete öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die für die gutachterliche Lösung eines Problems in Frage kommen.

DOKUMENT-NR. 78163

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