RECHT UND STEUERN
Sachgebiet ’Schäden an Gebäuden’
Überprüfung der besonderen Sachkunde auf dem Sachgebiet "Schäden an Gebäuden"
Die IHK Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau hat im Jahr 1999 das Fachgremium zur Überprüfung der besonderen Sachkunde auf dem Sachgebiet "Schäden an Gebäuden" gegründet. Es findet jährlich ein Mal ein Überprüfungstermin dergestalt statt, dass eine schriftliche Überprüfung und ein mündliches Fachgespräch organisiert und mindestens 5 Gutachten und ein Lebenslauf eingereicht werden müssen.
Der jeweilige konkrete Überprüfungstermin wird rechtzeitig im Rundschreibendienst des DIHK bekannt gegeben und richtet sich insbesondere nach einer Arbeitsgruppe, der Industrie- und Handelskammern angehören, die ebenfalls Fachgremien "Schäden an Gebäuden" unterhalten und die gemeinsame Überprüfungsfragen erarbeitet und einen gemeinsamen Überprüfungstermin festlegt.
© Industrie- und Handelskammer Chemnitz