Downloads
-
Antrag Waffenprüfung
(PDF, 56 KB) (Dokument-Nr.: 16055)
Sie befinden sich hier: Startseite > EU-Dienstleistungsrichtlinie > Fachkundeprüfung für den Handel mit Schusswaffen und Munition
Der gewerbsmäßige Handel mit Schusswaffen und Munition bedarf einer Waffenhandelserlaubnis, § 21 Waffengesetz (WaffG). Um in den Besitz dieser Erlaubnis zu gelangen, hat der Antragsteller u.a. die erforderliche Fachkunde nachzuweisen (§ 21 Abs. 3 Nr. 3 WaffG). Der Nachweis der Fachkunde erfolgt durch eine Fachkundeprüfung ( § 22 Abs. 1 Satz 1 WaffG).
Ein Nachweis der Fachkunde ist nicht erforderlich, wenn der Antragsteller auf eine Waffenhandelserlaubnis die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllt (§ 22 Absatz 1 Satz 2 WaffG).
Im Freistaat Sachsen liegt die Zuständigkeit für die Durchführung der Fachkundeprüfung bei der Landesdirektion Chemnitz. Diese hat die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses zur Abnahme der Fachkundeprüfung für den gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen und Munition auf die Industrie- und Handelskammer Chemnitz übertragen (§ 3 Abs. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes – DVOWaffG- i.V.m. § 16 Abs. 1 AWaffV).
Wie kann die Teilnahme an der Fachkundeprüfung für den Handel mit Schusswaffen und Munition beantragt werden?
Die Prüfung erfolgt i.d.R. auf Antrag. Hierzu übersendet die für den Antragsteller örtlich zuständige Waffenbehörde eine Kopie des Antrages auf eine Waffenhandelserlaubnis an die Industrie- und Handelskammer. Im Freistaat Sachsen ist die Industrie- und Handelskammer Chemnitz zuständig. Der Antragsteller kann sich jedoch auch direkt mit der IHK in Verbindung setzen und sich zur Prüfung anmelden. Dafür kann das Formular im Downloadbereich verwendet werden.
Wie kann das ausgefüllte Formular an die IHK gesendet werden?
Das ausgefüllte Formular kann der IHK
- per Fax
- per Post
- persönlich
- per E-Mail (ea@chemnitz.ihk.de)
- per EGVP
übermittelt werden.
Die IHK Chemnitz hat unter dem Behördennamen "Industrie- und Handelskammer SN Chemnitz" ein EGV-Postfach eröffnet.
Wie läuft das Verfahren ab?
Nach Erhalt der Anmeldung durch die zuständige Behörde bzw. des bekundeten Interesses des potentiellen Prüflings, wird ca. 3 Wochen vor der Prüfung dem Prüfling eine Einladung mit dem festgesetzten Termin sowie einer Rückmeldemöglichkeit zur verbindlichen Anmeldung übersandt.
Bei diesem Verfahren ist eine vollständige elektronische Abwicklung nicht möglich, da Ihre persönliche Anwesenheit zur Fachkundeprüfung erforderlich ist.
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfung ist nicht öffentlich; sie ist mündlich abzulegen. Die Prüfung des einzelnen Bewerbers dauert zwischen 30 und 60 Minuten.
Die Prüfung umfasst gem. § 15 und § 16 AWaffV den Nachweis ausreichender Kenntnisse über:
Dem Prüfling wird direkt nach der Prüfung das Ergebnis bekannt gegeben und bei bestandener Prüfung ein Zeugnis ausgehändigt. Die Erlaubnisbehörde wird schriftlich über das Ergebnis unterrichtet und erhält eine Kopie des Prüfungszeugnisses.
Was kostet die Fachkundeprüfung und wann ist das Entgelt zu entrichten?
Für die Abnahme der Prüfung werden i.d.R. folgende Entgelte erhoben:
Gemäß der Geschäfts- und Prüfungsordnung ist das Prüfungsentgelt für Prüfungsbeginn zu entrichten. Bei unentschuldigtem Fehlen wird das Prüfungsentgelt trotzdem fällig
Rechtsgrundlagen:
- Waffengesetz (WaffG)
- Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVOWaffG)
- „Geschäfts- und Prüfungsordnung” der Landesdirektion Chemnitz