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Verfahren nach EU-Dienstleistungsrichtlinie

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Ansprechpartner:

Nora Mehlhorn
Tel.: +49 371 6900-1303

Kristina Strecker
Tel.: +49 371 6900-1350

Dokument-Nummer: 16041

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) trat im Dezember.2006 in Kraft und musste von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 28.12. 2009 umgesetzt werden.

Ziel der Richtlinie ist es, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und bestehende Hindernisse abzubauen. Nach der Richtlinie soll die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten im europäischen Binnenmarkt leichter werden.

Ausländischen und auch inländischen Dienstleistern soll es möglich sein, sich aus der Ferne über alle behördlichen Sachverhalte im Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie zu informieren sowie Genehmigungen aus der Ferne zu beantragen.

Die Dienstleister können sich entweder an den Einheitlichen Ansprechpartner oder direkt an die jeweils zuständige Stelle, so auch an die IHK, zu deren Verfahren wenden. In Sachsen übernimmt die Landesdirektion Leipzig die Rolle des Einheitlichen Ansprechpartners.

Seit dem 01.01.2010 stehen folgende Dienstleistungen der IHK Chemnitz zur elektronischen Antragstellung entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Verfügung:
Ausbildungs-/Umschulungsverhältnisse im Verzeichnis registrieren und das Verzeichnis aktualisieren 
Ausbildungseignung für Unternehmen erteilen
Fachkundeprüfung für den Handel mit Schusswaffen und Munition
Fachliche Eignung im Gaststättengewerbe
Gleichstellung von Prüfungszeugnissen/Anerkennung von Berufsabschlüssen 

Hinweise zur elektronischen Antragstellung/Kommunikation
Für die elektronische Antragsstellung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können die Anträge und Unterlagen per

  • E-Mail (für un- und signierte Dokumente möglich) oder
  • EGVP

übersenden.

Verschlüsselter Versand:
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die IHK Chemnitz über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten. 
Informationen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach und Download der Software

Die IHK Chemnitz hat unter dem Behördennamen "Industrie- und Handelskammern SN Chemnitz" ein EGV-Postfach eröffnet.

Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit Vorschriften (z.B. förmliche Zustellung) dem nicht entgegenstehen. Bitte beachten Sie, dass nicht lesbare Dateiformate unverzüglich wieder an den Absender zurückgesandt werden.

Elektronische Signatur/Unterschrift – wie kann ich elektronisch unterschreiben?
Einige Anträge erfordern die elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die einer eigenhändigen Unterschrift bedürfen. Um das Unterschriftenerfordernis auch für die elektronische Kommunikation erfüllen zu können, sind diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gem. § 2 Abs. 1 SigG zu versehen, nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden. Hierfür benötigen Sie:

  • eine Signatursoftware
  • eine von einem Trust-Center ausgegebene, nach deutschen Signaturgesetz zugelassene Signaturkarte
  • ein Signaturkartenlesegerät (mindestens Sicherheitsklasse 2)

Bitte versenden Sie diese Anträge ausschließlich an ea@chemnitz.ihk.de bzw. nutzen Sie die Übermittlung über das EGV-Postfach.


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