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IHK24

Landesentwicklungsplan Sachsen 2012 - Position der IHKs

Wir informierten Anfang des Jahres über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Sachsen, der das landesplanerische Gesamtkonzept der Staatsregierung für die räumliche Ordnung und langfristige Entwicklung Sachsens und seiner Teilräume als Lebens- und Wirtschaftsstandort beinhaltet. Die Notwendigkeit der Anpassung dieser Rechtsverordnung liegt in der dynamischen Entwicklung des Freistaates Sachsen und den veränderten Rahmenbedingungen globaler wie auch landes- und gebietsspezifischer Dimensionen begründet.  Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) führte in der Zeit von Ende Januar bis Ende März dieses Jahres zum Entwurf des LEP 2012 ein Beteiligungsverfahren für die breite Öffentlichkeit durch.    U. a. heißt es in der Stellungnahme der IHKs: „Die Ziele des LEP sind stets an der … finanziellen Leistungsfähigkeit des Freistaates, der Landkreise und Kommunen im Hinblick auf die Umsetzung auszurichten, um nicht erfüllbare ‚Wunschlisten‘ zu vermeiden. Der LEP … und die dazu durchgeführten Regionalveranstaltungen haben gezeigt, dass sich die Landesplanung mehrheitlich an einem negativen Trend der Bevölkerungsentwicklung ausrichtet. In Kenntnis dieser Prognosen muss dennoch ein aktives Handeln zur Verbesserung der Attraktivität als Wirtschafts- und Lebensstandort erkennbar sein.“

Forderungen und Anregungen brachten die IHKs als Interessenvertreter für die regionale Wirtschaft zu zahlreichen textlichen Festlegungen der Raumordnung für die verschiedenen fachlichen Aspekte, wie die raumstrukturelle Entwicklung, die Regional-, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, die Verkehrs- und Freiraumentwicklung, die technische Infrastruktur und die Daseinsvorsorge, ein. So wird u. a. die Notwendigkeit der Ausweisung und baurechtlichen Vorbereitung von Reservestandorten für die Entwicklung von Industrie und Gewerbe zur Sicherung der zukünftigen Wirtschaftsentwicklung im Freistaat Sachsen bekräftigt, um auf Anfragen von Investoren schnell und flexibel reagieren zu können. Priorität muss in diesem Zusammenhang auch die Bereitstellung von größeren Gewerbeflächen in Autobahnnähe im Umfeld der Ober- und Mittelzentren für die Ansiedlung, insbesondere von Industriebetrieben haben.

DOKUMENT-NR. 107727

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