IHK24
Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel besteht die gesetzliche Notwendigkeit, dass der Unternehmer oder ein Fachverkäufer die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Der Nachweis muss durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer erbracht werden. Nach der Verordnung ist es dringend erforderlich, dass in jeder Verkaufsstelle, in der zusätzlich freiverkäufliche Arzneimittel angeboten werden, mindestens ein Mitarbeiter mit Sachkundenachweis tätig ist. Termine für die Vorbereitungsseminare auf die Sachkunde- prüfung können über die Veranstaltungsdatenbank recherchiert werden.
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