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TOURISMUS/GASTGEWERBE

Gastgewerbe: IHK setzt sich in Fragen der Reisekostenregelung für Unternehmen ein

Gastgewerbe: IHK setzt sich in Fragen der Reisekostenregelung für ihre Unternehmen ein

Erste Unternehmerreaktionen aus der Brache zeigen auf, dass mit der Einführung des geminderten Mehrwertsteuersatzes für das Beherbergungsgewerbe noch viele Unklarheiten verbunden sind und damit auch eine Unsicherheit unter den Unternehmern der Branche vorhanden ist. So fragen Firmenkunden nach einer Senkung des Zimmernettopreises an und Geschäftsreisende möchten den auf der Rechnung separat ausgewiesenen Frühstückspreis am liebsten gar nicht vermerkt sehen. Grund hierfür ist die Reisekostenregelung.

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf die Übernachtungsleistung führt hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung von Dienstreisen zu einer komplizierten Verfahrensweise für den Dienstreisenden und dessen Arbeitgeber. Auf die in vielen Beherbergungsbetrieben bisher übliche Inklusivleistung des Frühstückes, welche mit 6, 8, manchmal gar 15 Euro kalkuliert wurde, muss der Dienstreisende nun eine Zuzahlung leisten, sofern der Arbeitgeber keinen Ausgleich vornimmt. Dies verursacht für viele Unternehmen höhere Kosten und einen größeren Verwaltungsaufwand.

Die IHK-Organisation hat dieses Problem frühzeitig erkannt und sich an das Bundesministerium für Finanzen gewandt. In einen gemeinsamen Schreiben mit weiteren sieben Spitzenverbänden wird eine kurzfristige Verwaltungsregelung durch ein BMF-Schreiben gefordert, welche die Folgen der Mehrwertsteuersenkung abmildert. Über diese Forderung hinaus wurden auch Lösungsvorschläge unterbreitet.

DOKUMENT-NR. 16179

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