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IHK24
18.06., Plauen - Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht werden, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Ein Nachweis dieser muss für den Lebensmittelunternehmer und alle Mitarbeiter zu Beginn der beruflichen Tätigkeit vorliegen bzw. ist auf Verlangen der staatlichen Behörde vorzulegen.
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