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Sie befinden sich hier: Startseite > Branchen > Tourismus/Gastgewerbe > Veranstaltungen/Termine > 18.06.2012: Seminar nach § 4 LMHV und zur betrieblichen Eigenkontrolle
Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht werden, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Dies regelt die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV). Auch muss der Nachweis der Fachkenntnisse des Lebensmittelunternehmers und aller Mitarbeiter zu Beginn der beruflichen Tätigkeit vorliegen bzw. ist auf Verlangen der staatlichen Behörde vorzulegen.
Was ein Lebensmittelunternehmer in punkto Hygiene wissen muss, dazu informieren die Referenten aus den Bereichen der Lebensmittelüberwachung an verschiedenen Standorten der IHK an folgenden Tagen:
| Termin | Ort | Ansprechpartner |
| 18.06. | Plauen | Richarda Hostalka Tel. 03741 214-3320 |
| 07.08. | Zwickau | Kathrin Stiller Tel. 0375 814-2300 |
| 19.09. | Chemnitz | Silvio Sabrowksi Tel. 0371 6900-1320 |
| 12.11. | Plauen | Richarda Hostalka Tel. 03741 214-3320 |
Im Seminar werden theoretische Kenntnisse vermittelt und der entsprechende Praxisbezug hergestellt. Im Einzelnen:
1. Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels,
2. Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels,
3. Lebensmittelrecht,
4. Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung,
5. Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit,
6. Havarieplan, Krisenmanagement,
7. Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels,
8. Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels,
9. Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen,
10. Reinigung und Desinfektion.
Gern können Sie sich bei den aufgeführten Ansprechpartnern weiter informieren bzw. anmelden.