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EXISTENZGRÜNDERBERATUNG

Gründungszuschuss wurde reformiert

Ende Dezember 2011 traten neue Regelungen zum Gründungszuschuss für arbeitslose Existenzgründer in Kraft. Nach dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ gilt: Künftig entscheiden die Arbeitsagenturen nach eigenem Ermessen, ob der Zuschuss gewährt wird. Die Maximalförderung (monatlich zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro) ist von neun auf sechs Monate verkürzt, entsprechend die zweite Förderphase (monatlich 300 Euro) auf neun Monate verlängert. Antragsteller müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf
Arbeitslosengeld (ALG I) nachweisen, bislang waren es 90 Tage. Franca Heß, Referatsleiterin der IHK Chemnitz prognostiziert: „Wenn die geplanten Einsparungen umgesetzt werden, führt dies zu einem weiteren Rückgang der geförderten Gründungen in diesem Jahr. Der Gründungszuschuss ist ein erfolgreiches Instrument, welches Gründern und Gründerinnen hilft, die Startphase der Selbstständigkeit zu bewältigen.“ Die IHK Chemnitz bietet umfassende Beratungsleistungen, die Existenzgründer für ihren Weg in die Selbstständigkeit benötigen, an. „Monatlich finden Informationsveranstaltungen und Seminare statt. Ebenfalls berät die IHK die Gründer zu den wichtigsten Schritten der Unternehmensgründung“, so Franca Heß. Die Existenzgründer stellen ihre Geschäftsidee auf ein sicheres Fundament, indem sie Alleinstellungsmerkmal und Zielgruppen analysieren. Die IHK Chemnitz, als fachkundige Stelle, bestätigt die Tragfähigkeit des Vorhabens. Neben der persönlichen Beratung gibt es zahlreiche Hinweise und Informationen auf ihrer Internetplattform. „Die Gründungsberater der IHK Chemnitz sind in den StarterCentern an allen regionalen Gliederungen gern behilflich“, empfiehlt Franca Heß.

DOKUMENT-NR. 107564

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

  • KAMMERZEITSCHRIFT AUSGABE 05 | 2012