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Chemikalien-Klimaschutzverordnung
erfordert Sachkunde
Neue Pflichten für den Umgang mit fluorierten
Treibhausgasen
Wer mit fluorierten Treibhausgasen arbeitet, benötigt nach dem 4. Juli 2009 eine Sachkundebescheinigung, um seine Tätigkeit weiter rechtmäßig ausüben zu dürfen. So sieht es die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor. Voraussetzung für den Erwerb einer Sachkundebescheinigung ist in den meisten Fällen das Ablegen einer Sachkundeprüfung; für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reicht das Absolvieren eines Lehrgangs aus. Betriebe, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, solche Anlagen auf Dichtheit hin kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, sollten ihr Personal daher so schnell wie möglich schulen.
Die Industrie- und Handelskammern attestieren in bestimmten Fällen die Sachkunde. So erhalten etwa Absolventen der IHK-Abschlussprüfung zum Mechatroniker für Kältetechnik automatisch und ohne weitere Prüfung Sachkundebescheinigungen für die Tätigkeit an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen. Zudem erteilen die IHKs vorläufige Sachkundebescheinigungen für Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen wie auch für Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern, sofern die Antragsteller bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet vorweisen können. Auch über die Anbieter von Prüfungen und Lehrgängen in Deutschland informieren die IHKs.
Die Broschüre „Die Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung - neue Pflichten für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen” gibt Auskunft über die Einzelheiten der verschiedenen Sachkundebescheinigungen und die Dienstleistungen der IHK-Organisation.
Die DIHK-Publikation "Die Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung" (16 Seiten) ist zum Preis von 2,00 Euro zu beziehen beim DIHK Publikationen Service, Werner-von-Siemens-Str.13, 53340 Meckenheim.
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09111 Chemnitz
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Fax: 0371 6900-191565
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