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Grenzübergänge
(PDF, 98 KB) (Dokument-Nr.: 12635)
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Grenzüberschreitende Infrastruktur ab 21.12.2007
Im Zuge des Schengener Abkommens wurde am 21.12.2007 die
deutsch-tschechische Grenze zur EU-Binnengrenze.
An den Grenzübergangsstellen wurden die stationären Grenzkontrollen
durch die Bundespolizei eingestellt.
Die Grenze kann jetzt an jeder beliebigen Stelle überschritten
werden. Der Personalausweis oder Reisepass
ist jedoch mitzuführen.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
(SMWA)hat in einer Übersicht die für Fahrzeuge
nutzbaren Grenzübergänge ab 21.12.2007 zusammengestellt.
Ausnahmegenehmigungen im sächsisch-tschechischen Straßenverkehr
Auf Grund der direkten Nachbarschaftslage gehört Tschechien zu
den wichtigsten wirtschaftlichen Partnern Sachsens. Eine
funktionierende Kooperation zwischen sächsischen und tschechischen
Unternehmen ist eine der wichtigsten Vorraussetzungen für die
weitere Entwicklung der regionalen Wirtschaft im grenznahen Raum.
Allerdings gibt es für den grenzüberschreitenden Verkehr aufgrund
der defizitären Verkehrsinfrastruktur im grenznahen Raum weiterhin
zahlreiche Einschränkungen bei Fahrzeugen höherer Tonnage, wodurch
der Warentransport sowie die Handelsbeziehungen zwischen
Südwestsachsen und tschechischen Grenzregionen erheblich
beeinträchtigt sind.
Das Befahren von beschränkten Strecken ist teilweise mit
Ausnahmegenehmigung möglich. Über die Erteilung der Genehmigung
entscheidet nach Einreichen des ausgefüllten Antragsformulars und
der Zustimmung des Straßeninhabers bzw. Straßenverwalters die
örtlich zuständige tschechische Behörde. Dies ist in der Regel das
Bezirks- oder Stadtamt. Das Formular beinhaltet konkrete Angaben
über die zu befahrende Strecke, den Zweck der Ausnahmebeantragung,
den Zeitraum sowie konkrete Informationen zu den eingesetzten
Fahrzeugen.
Da das Antragsverfahren tschechische Sprachkenntnisse erfordert,
bietet die IHK Chemnitz den Unternehmen Unterstützung bei der
Antragstellung und bei der Kommunikation mit den zuständigen
tschechischen Behörden an.