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STANDORTPOLITIK

Regional- und Landesplanung

Bei der Aufstellung bzw. Änderung der Regionalpläne sowie des Landesentwicklungsplanes wird die IHK als Träger öffentlicher Belange gehört und kann somit die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen in die Planung einbringen. Diese langfristig orientierten Planungen enthalten wesentliche Weichenstellungen für die wirtschaftliche Entwicklung in allen Teilräumen der Region, die bei investiven Maßnahmen von Bedeutung sein können.

Die Ansprechpartner der IHK stehen Ihnen gern als Berater zur Verfügung. Hier erhalten Sie Informationen über aktuelle Planungen. Sie können Hinweise bzw. Anregungen zu diesen Planungen in die Stellungnahmen einfließen lassen.

DOKUMENT-NR. 1623

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