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STANDORTPOLITIK

Aktuelle Bauleit-, Regional-, Landes- und Verkehrsplanungen

Als Träger öffentlicher Belange ist die IHK Chemnitz an nachfolgend aufgeführten aktuellen Planungen beteiligt und vertritt gegenüberder jeweiligen Kommune bzw. den Behörden die Interessen der Wirtschaft. Interessierte, von der Planung berührte Mitgliedsunternehmen können sich bezüglich ihrer Sicherheit und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten am Standort bei ihrer IHK informieren und beraten lassen. Betroffene Unternehmen, die mit Hinweisen und Anregungen Einfluss auf die Planung nehmen wollen, bittet die IHK im Interesse der einzuhaltenden Fristen für die Stellungnahmen um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Ansprechpartnern . Sie können uns gern persönlich ansprechen oder Ihre Hinweise über das nebenstehende Online-Formular "Hinweise zur Planung" übermitteln.

Stadt/Gemeinde/
Region
Vorhaben/PlanungHinweise erbeten bis

Öffentlichkeitsbeteiligung*

Stadt Limbach-Oberfrohna (Landkreis Zwickau)Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohngebiet Heinrich-Heine-Straße/Wiesenstraße", Entwurf08.02.201216.01.2012 bis 16.02.2012
Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf (Landkreis Mittelsachsen)Bebauubungsplan "Photovoltaikanlage Tannenhübel", Vorentwurf17.02.201224.01.2012 bis 24.02.2012
Freistaat SachsenLandesentwicklungsplan 2012, Entwurf02.03.2012

27.01.2012 bis 23.03.2012

Gemeinde EppendorfS 236 Ausbau in Eppendorf22.02.2012
Landkreis MittelsachsenPlanfeststellung B 175 Kontenpunkt K 7530 Verlegung Straße Wöllsdorf07.03.2012
Stadt Burgstädt (Landkreis Mittelsachsen)1. Änderung des Bebauungsplans "Gückelsberg", Vorentwurf24.02.201203.02.2012 bis 02.03.2012
Stadt Oederan (Landkreis Mittelsachsen)4. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Am Galgenberg", Entwurf02.03.201208.02.2012 bis 09.03.2012
Stadt Chemnitz1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93/22 "Stadtzentrum", TeilA: "Zentralhaltestelle", Entwurf 23.02.201202.02.2012 bis 01.03.2012

 
Soweit der IHK die Termine für die Öffentliche Auslegung der Planung bekannt sind, werden diese hier aufgeführt.

* Der Zeitraum für die Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht immer identisch mit dem Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange. Die Auslegungsfrist, während der jeder Bürger bzw. Unternehmer Hinweise und Anregungen bei der planenden Kommune / Behörde vorbringen kann bzw. die Anhörungstermine, können Sie über die ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachungen (z. B. Amtsblatt) oder direkt über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfahren.

DOKUMENT-NR. 1438

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