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STANDORTPOLITIK

Fortführung der Investitionszulage ab 2007

Fortführung der Investitionszulage ab 2007

Die Förderung betrieblicher Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen wird in den Jahren 2007 bis 2009 fortgesetzt.
Erstmalig wird auch das Beherbergungsgewerbe einbezogen.
Grundlage ist das "Investitionszulagengesetz 2007", das am 23.02.2007 präzisiert verabschiedet und im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 15.03.2007 veröffentlicht wurde.

Infolge des Inkrafttretens der wesentlichsten Bestimmungen dieses Gesetzes bereits am 21.07.2006 können für alle förderfähigen Investitionen, die ab dem 21.07.2006 begonnen wurden, Zulagen nach diesem Gesetz beantragt werden. Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Hinweis: Investitionsvorhaben, für welche Investitionszulage nach dem alten Gesetz bewilligt worden ist, müssen bis zum 31.12.2006 abgeschlossen werden.

DOKUMENT-NR. 10233

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