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Bundesgesetzblatt vom 23.02.2007
(PDF, 550 KB) (Dokument-Nr.: 10230) -
Merkblatt Investitionszulagengesetz 2007
(PDF, 38 KB) (Dokument-Nr.: 10296)
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Fortführung der Investitionszulage ab 2007
Die Förderung betrieblicher Investitionen in
Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter
produktionsnaher Dienstleistungen wird in den Jahren 2007 bis 2009
fortgesetzt.
Erstmalig wird auch das Beherbergungsgewerbe einbezogen.
Grundlage ist das "Investitionszulagengesetz
2007", das am 23.02.2007 präzisiert verabschiedet und im
Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 15.03.2007 veröffentlicht
wurde.
Infolge des Inkrafttretens der wesentlichsten Bestimmungen dieses
Gesetzes bereits am 21.07.2006 können für alle förderfähigen
Investitionen, die ab dem 21.07.2006 begonnen wurden, Zulagen nach
diesem Gesetz beantragt werden. Nähere Informationen und Anträge
erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Hinweis: Investitionsvorhaben, für welche Investitionszulage nach dem alten Gesetz bewilligt worden ist, müssen bis zum 31.12.2006 abgeschlossen werden.