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STANDORTPOLITIK

Reform der Rundfunkgebühr: Belastungen der Wirtschaft vermeiden

Reform der Rundfunkgebühr: Belastungen der Wirtschaft vermeiden

Die Rundfunkkommission auf Ebene der Ministerpräsidenten verständigte sich am 9. Juni darauf, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab 1. Januar 2013 auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Künftig soll ein Rundfunkbeitrag nicht mehr für das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes, sondern für das Bereithalten des Angebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabhängig von dessen tatsächlicher Nutzung erhoben werden. Jeder Haushalt soll beitragspflichtig sein, ganz gleich wie viele bzw. welche Geräte vorhanden sind. Im gewerblichen/selbstständigen Bereich soll der Beitrag von jeder Betriebsstätte erhoben werden, dies gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter und darüber hinaus ein bestimmter Teil des Beitrages nach Anzahl der Dienstfahrzeuge, bei Beherbergungsbetrieben nach Anzahl der Zimmer. In einem äußerst knapp bemessenen Zeitrahmen soll ein neuer Rundfunkstaatsvertrag erstellt und im Ergebnis der Anhörung beschlossen werden. Die deutschen Industrie- und Handelskammern halten einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag grundsätzlich für den richtigen Weg. Doch die Neuregelungen, insbesondere eine Staffelung nach Betriebsstätten und Mitarbeiterzahl, dürfen
nicht zur Belastung bzw. Mehrbelastung der Wirtschaft und zum Stopfen von Finanzierungslücken durch die Wirtschaft führen. In einer bundesweiten Umfrage haben die IHKs ihre Mitgliedsbetriebe zu den sich aus diesem Modell ergebenden Mehrbelastungen befragt. Das Ergebnis dieser Umfrage wird ein wichtiger Bestandteil in der Argumentation der sächsischen IHKs gegenüber der Landesregierung sein.
Positiv gewertet wird der Beschluss, die berufliche Nutzung eines Rundfunkempfangsgerätes im Arbeitszimmer innerhalb des häuslichen Bereiches von der Beitragspflicht zu befreien.

DOKUMENT-NR. 17090

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