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STANDORTPOLITIK
Reform der Rundfunkgebühr: Belastungen der Wirtschaft vermeiden
Reform der Rundfunkgebühr: Belastungen der Wirtschaft vermeiden
Die Rundfunkkommission auf Ebene der Ministerpräsidenten
verständigte sich am 9. Juni darauf, die Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab 1. Januar 2013 auf eine neue
rechtliche Grundlage zu stellen. Künftig soll ein Rundfunkbeitrag
nicht mehr für das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes,
sondern für das Bereithalten des Angebotes des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabhängig von dessen
tatsächlicher Nutzung erhoben werden. Jeder Haushalt soll
beitragspflichtig sein, ganz gleich wie viele bzw. welche Geräte
vorhanden sind. Im gewerblichen/selbstständigen Bereich soll der
Beitrag von jeder Betriebsstätte erhoben werden, dies gestaffelt
nach der Anzahl der Mitarbeiter und darüber hinaus ein bestimmter
Teil des Beitrages nach Anzahl der Dienstfahrzeuge, bei
Beherbergungsbetrieben nach Anzahl der Zimmer. In einem äußerst
knapp bemessenen Zeitrahmen soll ein neuer Rundfunkstaatsvertrag
erstellt und im Ergebnis der Anhörung beschlossen werden. Die
deutschen Industrie- und Handelskammern halten einen
geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag grundsätzlich für den richtigen
Weg. Doch die Neuregelungen, insbesondere eine Staffelung nach
Betriebsstätten und Mitarbeiterzahl, dürfen
nicht zur Belastung bzw. Mehrbelastung der Wirtschaft und zum
Stopfen von Finanzierungslücken durch die Wirtschaft führen. In
einer bundesweiten Umfrage haben die IHKs ihre Mitgliedsbetriebe zu
den sich aus diesem Modell ergebenden Mehrbelastungen befragt. Das
Ergebnis dieser Umfrage wird ein wichtiger Bestandteil in der
Argumentation der sächsischen IHKs gegenüber der Landesregierung
sein.
Positiv gewertet wird der Beschluss, die berufliche Nutzung eines
Rundfunkempfangsgerätes im Arbeitszimmer innerhalb des häuslichen
Bereiches von der Beitragspflicht zu befreien.
© Industrie- und Handelskammer Chemnitz