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STANDORTPOLITIK

IHKs beziehen Stellung zum Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung

Die sächsischen IHKs begrüßen die mit der Umsetzung des Gesetzentwurfes zu erwartende Vereinfachung der Realisierung von Bauvorhaben. Die geplante Deregulierung lässt eine angemessene Entlastung der Unternehmen sowie im Bereich der erneuerbaren Energien eine Steigerung der Attaktivität nachhaltiger Energiegewinnung zu. Besonders begrüßenswert sei die vorgesehene Streichung des Genehmigungsverfahrens für Außenflächen von Gaststätten bis 100 Quadratmeter Grundfläche durch § 61 Abs. 1 Nr. 3c SächsBO-E. Betreiber von Gaststätten, die ihren Betrieb um eine Außenbewirtschaftung (Straßencafé, Biergarten oder Wirtschaftsterrasse) erweitern wollen, benötigen derzeit hierfür neben der Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz zusätzlich noch eine Baugenehmigung für die zur Bewirtschaftung vorgesehene Fläche, da es sich bei der vorgesehenen Nutzungsänderung um eine baugenehmigungspflichtige Baumaßnahme handelt. Dies bedeutet für den Gastwirt zusätzlichen Zeitaufwand und weitere Kosten für die Erstellung der Antragsunterlagen, Zeichnungen und Lagepläne. Das würde mit der Neuregelung entfallen.

DOKUMENT-NR. 80271

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