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FÖRDERUNG FÜR ARBEITSLOSENGELD I - EMPFÄNGER

Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld I - Empfänger

Allgemeines
Existenzgründer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Absicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind).

Antragsunterlagen
Durch die Industrie- und Handelskammer kann standortnah in allen Regionalkammern und Geschäftsstellen kostenfrei die notwendige fachliche Stellungnahme zur voraussichtlichen Tragfähigkeit der Existenzgründung angefertigt werden. Dazu sind erforderlich:

  • Unternehmenskonzept/Businessplan
  • Kapitalbedarfs-/Finanzierungsplanung
  • Rentabilitägsvorschau für 3 Jahre
  • Nachweis kaufmännischer, fachlicher Kenntnisse
  • Lebenslauf/Werdegang
  • Gewerbeanzeige/Gewerbeerlaubnis (nach Möglichkeit)

Förderumfang
Das Förderinstrument umfasst zwei Phasen: In der ersten Phase wird über einen Zeitraum von sechs Monaten eine Förderung bestehend aus dem Arbeitslosengeld (ALG I) zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro monatlich gezahlt. In der zweiten Phase deckt der Zuschuss nur noch den Sozialversicherungsschutz ab. Existenzgründer können für neun weitere Monate die Pauschale von 300 Euro erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Förderdauer
Die Förderung ist auf maximal 15 Monate begrenzt.

Fördervoraussetzung
Zwingend gefordert wird ein von einer fachkundigen Stelle überprüfter tragfähiger Businessplan mit dazugehöriger Stellungnahme. Bei Zweifeln an der persönlichen Eignung kann die Arbeitsagentur zudem die Teilnahme an den Vorbereitungsmaßnahmen zur Existenzgründung verlangen. Unterstützung erhalten nur Gründer, die tatsächlich arbeitslos sind und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, bekommen für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Ein direkter Übergang aus einem Arbeitsverhältnis in die Selbstständigkeit ist nicht förderfähig.

Hinweise
Der noch zu Beginn der Selbstständigkeit bestehende Restanspruch auf das Arbeitslosengeld (ALG I) wird während der Förderung eins zu eins verbraucht und kann damit nicht wieder aufleben.

Ihre Ansprechpartner

DOKUMENT-NR. 10088

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Fax: 0371 6900-191565
E-Mail: chemnitz@chemnitz.ihk.de mehr

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Informationen zu gewerberechtlichen Aspekten, Zugangsregelungen, Förder- und Finanzierungs- varianten erhalten Sie jeden ersten Montag im Monat in der IHK Chemnitz. Download

Jeden ersten Montag im Monat bietet Ihnen die IHK Chemnitz Regionalkammer Plauen einen Informationsnachmittag zum Thema Selbstständigkeit an. Download

Die IHK Chemnitz Regionalkammer Zwickau bietet Ihnen jeden zweiten Dienstag im Monat einen Informationsnachmittag mit vielen Partnern zum Thema Selbstständigkeit an. Download

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Die IHK Chemnitz, Region Zwickau veranstaltet einmal im Quartal einen Sprechtag zu Finanzierungsfragen mit der Bürgschaftsbank Sachsen.  Download

Jeweils am letzten Dienstag im Monat bietet die IHK Chemnitz, Region Erzgebirge einen Sprechtag mit der Bürgschaftsbank Sachsen an.  Download

Nutzen Sie die Gelegenheit Ihr Finanzierungsvorhaben mit Fachleuten zu besprechen. Die IHK Chemnitz Regionalkammer Plauen bietet einmal im Monat dazu einen kostenfreien Sprechtag an.
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