Fördervariante I: Gründercoaching Deutschland
Die KfW-Mittelstandsbank bietet ein bundesweites Coaching-Programm für Jungunternehmer. Gefördert werden Beratungen für Unternehmen, die vor nicht mehr als 5 Jahren gegründet wurden. Dafür können Unternehmer Zuschüsse über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten bekommen. Dieser beträgt in den neuen Bundesländern bis zu 75 % des Beratungshonorars von maximal 6.000 Euro, also bis zu 4.500 Euro.
Die Zuschüsse für das Gründercoaching werden nur gewährt, wenn der Berater bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelistet ist. Zugelassene Beratungsunternehmen finden Sie unter www.kfw-beraterboerse.de. Nähere Informationen zum Gründercoaching Deutschland erhalten Sie im nebenstehenden Merkblatt (unter Downloads) oder bei den
Beratern
ihrer IHK Chemnitz.
Fördervariante II: Gründercoaching Deutschland mit Förderfenster aus der Arbeitslosigkeit
Seit 1. Oktober 2008 können Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbstständigkeit gegangen sind, ein Coaching beantragen. Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird. Die Zuschusshöhe beträgt 90 % des maximalen Beratungshonorars von 4.000 Euro, also 3.600 Euro. Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden somit stärker gefördert als andere Gründungen, die mit bis zu 75 % des Beraterhonorars bezuschusst werden.
Informationen zum Antragsverfahren ab 1. April 2011 finden Sie in den jeweiligen Merkblättern nebenstehend im Downloadbereich.