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UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Rechnungswesen

Das Rechnungswesen dient der ordnungsgemäßen Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen und der späteren Ermittlung Ihres erwirtschafteten Ertrages. Zum betrieblichen Rechnungswesen gehören:

  • Buchführung
  • Kostenrechnung
  • Kalkulation

Buchführung

Hier unterscheidet man zwischen der einfachen und doppelten Buchführung. Die einfache Buchführung ist für kleine Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind, empfehlenswert. Es werden die Einnahmen und Ausgaben in einer s. g. Einnahmen-Überschuss-Rechnung gegenübergestellt. Diese reichen Sie am Jahresende bei dem zuständigen Finanzamt ein. Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, sprechen wir von einem Gewinn.

Die doppelte Buchführung ist für

  • alle Kaufleute,
  • Nicht-Kaufleute mit einem Umsatz von mehr als 500.000 € pro Kalenderjahr oder
  • einem Gewinn von mehr als 50.000 € pro Kalenderjahr sowie
  • alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

Pflicht. Auch hier werden Geschäftskonten eingerichtet, jedoch jeweils mit einer Soll- und Habenseite. Das heißt die Vorgänge werden doppelt verbucht.

Beispiel: Es werden Wareneinkäufe bar getätigt. Hier wird der Einkauf sowohl auf dem Konto „Wareneinkäufe" als auch auf dem Konto „Kasse" verbucht. Für Gründer und Jungunternehmer, die ihre Buchführung selbst erledigen wollen, aber keine kaufmännischen Vorkenntnisse besitzen, empfiehlt sich die Teilnahme an einem Buchführungskurs, da das Prozedere nicht leicht zu verstehen ist. Am Ende eines Geschäftsjahres ist ein Jahresabschluss zu erstellen, der aus einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und einer Bilanz besteht. Diese werden in der Regel vom Steuerberater angefertigt.

Bilanz

Eine Bilanz stellt die Vermögenswerte und die Schulden eines Unternehmens zum Stichtag gegenüber. Auf der linken Seite, der Aktiva, stehen die Vermögenswerte (Kapitalverwendung) und auf der rechten Seite, der Passiva, werden die Schulden (Kapitalherkunft) aufgelistet. Die Bilanz wird in Kontenform dargestellt und ist für die o. g. Gruppen Pflicht. Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung fließt in die Bilanz ein und erhöht oder minimiert das Betriebsvermögen.

Kostenrechnung

Eine sorgfältige Kostenrechnung ist die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen. Sie sollten daher genau wissen, wo welche Kosten für was entstehen. Es gibt dafür drei Methoden:

  • Kostenartenrechnung - Welche Kosten sind entstanden? (Personal, Material)
    Sortieren Sie ihre Kosten grob nach den Konten in der Buchführung, um „Kostenfresser" ausfindig zu machen. Auf diese Art können Sie auch den Anteil fixer Kosten (= Kosten die immer entstehen, auch wenn keine Leistung erbracht wird, bspw. Miete) und variabler Kosten (= sind an die Erbringung einer Leistung gebunden, bspw. Wareneinkauf) feststellen.
  • Kostenstellenrechnung - Wo sind Kosten entstanden? (Einkauf, Verwaltung)
    Dies empfiehlt sich für Unternehmen mit mehreren Abteilungen oder Filialen.
  • Kostenträgerrechnung - Wofür sind Kosten entstanden?
    Wenn Sie mehrere Produkte herstellen, können Sie anhand der Kostenträgerrechnung entstandene Kosten explizit dem Produkt zuordnen.

Kalkulation

Für die Preiskalkulation eines Produktes oder einer Dienstleistung müssen Sie den Marktpreis kennen und gleichzeitig sicher gehen, dass von dem Erlös sämtliche variable und fixe Kosten gedeckt werden können. Im Idealfall sollte dieser auch dafür sorgen, dass Sie als Unternehmer davon ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Finden Sie heraus, welche Kosten für den Einkauf, die Herstellung und den Verkauf des Produktes oder der Dienstleistung entstehen. Nutzen Sie dazu die Kostenartenrechnung. Den ermittelten Preis nennt man Kostenpreis. Anschließend gilt es, den Kostenpreis mit dem Marktpreis, also der Preis den der Kunde bereit ist zu zahlen, zu vergleichen. Sollte Ihr kalkulierter Preis über dem Marktpreis liegen müssen Sie sich nach Alternativen umschauen. Überlegen Sie, ob es ein Klientel gibt, der diesen Preis zahlen würde und wo es dieses gibt oder gehen Sie auf die Suche nach Einsparmöglichkeiten.

Gängige Methoden der Preiskalkulation sind

  • die Zuschlagskalkulation für den Handel und Dienstleister sowie
  • der Stundenverrechnungssatz für den Bereich Handwerk.

DOKUMENT-NR. 70918

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