Neue Regeln zum Gründungszuschuss
Am 28.12.2011 traten die neuen Regelungen zum Gründungszuschuss für arbeitslose Existenzgründer in Kraft. Anträge können nur noch nach den neuen Regeln gestellt werden. Nach dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ gilt: Künftig entscheiden die Arbeitsagenturen nach eigenem Ermessen, ob der Zuschuss gewährt wird. Die Maximalförderung (monatlich zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro) ist von neun auf sechs Monate verkürzt, entsprechend die zweite Förderphase (monatlich 300 Euro) auf neun Monate verlängert. Und: Antragsteller müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) nachweisen, bislang waren es 90 Tage. Ein Antragsteller mit einem ALG-I-Anspruch von einem Jahr muss also ab Beginn seiner Arbeitslosigkeit innerhalb von sieben Monaten seinen Antrag stellen, bislang hatte er neun Monate Zeit.
KfW-Gründungsförderungen als ERP-Programme
Die Programme "KfW-Gründerkredit - StartGeld" und "KfW-Gründerkredit - Universell" der KfW Bankengruppe werden seit 1. Januar 2012 als ERP-Programme weitergeführt und tragen die neuen Bezeichnungen „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ und „ERP-Gründerkredit – Universell“. Das Antragsverfahren erfolgt weiterhin über die Hausbank, die Förderbedingungen bleiben unverändert. Unverändert bleiben auch die Programme ERP-Kapital für Gründung, ERP-Innovationsprogramm, ERP-Startfonds, ERP-Regionalförderprogramm, ERP-Beteiligungsprogramm.
Förderprogramm für Sozialunternehmen
Das KfW-Programm zur Finanzierung von Sozialunternehmen richtet sich an Unternehmen, die mit einem innovativen Geschäftsmodell ein gesellschaftliches Problem lösen wollen und dabei explizit auch das Gemeinwohl im Blick haben. Die Unternehmen sollten die ersten Schritte bereits erfolgreich bewältigt haben und nun expandieren. Die KfW stellt hierfür Eigenkapital zur Verfügung. Sie arbeitet dazu mit weiteren Finanzierungspartnern wie Fonds, Business Angels oder Stiftungen zusammen. Deren Engagement kann die KfW in gleicher Höhe und zu gleichen Konditionen im Einzelfall bis zu einem Betrag von 200.000 Euro ergänzen.
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Ab 2012 bemisst sich der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung an der vollen Bezugsgröße von 2.240 Euro in den neuen Bundesländern und 2.625 Euro in den alten Bundesländern. Daraus ergeben sich ab 2012 Beiträge von 78,75 Euro (West) bzw. 67,20 Euro (Ost). Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Sonderregelung (§ 345b, § 434w SGB III). Demnach zahlen sie bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit generell nur den hälftigen Beitrag. Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de.
Lebensversicherungen
Ab 1. Januar 2012 sinkt der garantierte Mindestzins für neu abgeschlossene private Lebens- und Rentenversicherungen von 2,25 auf 1,75 Prozent. Diese Absenkung betrifft auch klassische Riester- und Rürup-Policen. Der Garantiezins greift allerdings nur in Ausnahmefällen. Näheres dazu unter www.mittelstand-direkt.de.
Entfernungspauschale
Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Werden verschiedene Verkehrsmittel genutzt, müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Ein Nachweis ist nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr. Details erfahren Sie unter www.mittelstand-direkt.de.
P-Konto
Seit dem 1. Januar 2012 können Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten bei ihrer Hausbank beantragen, dass ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto – P-Konto – umgewandelt wird. Damit erhalten sie einen automatischen Pfändungsschutz von 1.029,89 Euro pro Monat.
Ab 2012: Alle Steuererklärungen elektronisch
Für Jahre ab 2011 müssen alle unternehmerischen Steuererklärungen elektronisch abgegeben werden. Das betrifft insbesondere die Jahreserklärungen für Umsatzsteuer (Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind schon seit einiger Zeit nur noch elektronisch möglich), Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer, wenn man unternehmerische Einkünfte hat. Auch die Einnahmeüberschussrechnung für Kleinunternehmer (EÜR) ist ab 2012 elektronisch abzugeben.
Entfristung der Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung
Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung (Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten) wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500.000 Euro angehoben. Eigentlich war diese Maßnahme bis zum 31. Dezember 2011 befristet – und wird nunmehr auf Dauer beibehalten.
Elektronische Rechnungen und E-Bilanz
Rückwirkend seit dem 1. Juli 2011 können digitale Rechnungen einfacher verschickt werden. Die neue Gesetzeslage macht die elektronische Signatur bei digitalen Rechnungen überflüssig. Nun müssen Unternehmer selbst darauf achten, dass sie die Verbindung zwischen der Leistung und der Rechnung nachweisen können – möglichst mit einem internen Kontrollsystem.
Die E-Bilanz wurde noch ein Jahr aufgeschoben: Sie muss das erste Mal 2014 für das Jahr 2013 eingereicht werden. Auf die E-Bilanz müssen alle Unternehmen umstellen, die keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen.
Weitere Informationen unter www.bundesfinanzministerium.de und www.mittelstand-direkt.de.